Wahlarzt

Als Wahlarzt ist man vertraglich an keine Krankenkasse gebunden. Das bedeutet, dass Sie keine Überweisung, keinen Krankenschein und keine E-Card benötigen. Ein Wahlarzt unterliegt keinen Beschränkungen der Krankenkassen. Damit ist eine individuelle Betreuung ohne Zeitdruck möglich.

Rezepte werden in Apotheken üblicherweise wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Kassenärzten müssen von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Ihnen entstehen hierdurch aber keine Kosten.

Im Anschluss an den Termin erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Honorare

Erstordination à 60 Minuten und ausführlichem Befundbericht €200

Kontrolle zur gleichen Fragestellung à 30 Minuten €100